Schüler Bus Flatrate für SchülerInnen und Auszubildende.
*Unter freigestelltem Schülerverkehr versteht man die Beförderung von SchülerInnen – außerhalb des öffentlichen Linienverkehrs – zum/vom Unterricht. Die Beförderung der SchülerInnen erfolgt dabei auf der Basis eines Vertrages zwischen dem Schulträger (in der Regel Städte und Gemeinden) und dem mit der Schülerbeförderung beauftragten Verkehrsunternehmen. Im Gegensatz zur Beförderung im öffentlichen Linienverkehr erhalten die SchülerInnen keine Fahrscheine. Auch können nur die SchülerInnen des Schulträgers in diesen Bussen befördert werden.