Schüler Bus Flatrate

Für SchülerInnen und Azubis

Schüler Bus Flatrate für SchülerInnen und Auszubildende.

Was ist die Bus Flat?

Kreuz und quer durch den Landkreis und die Stadt Bad Kissingen, das ganze Jahr über – das ist die Bus Flat. Mit unserem Angebot bist du mobil und unabhängig: Ob du Freunde besuchst, ins Schwimmbad gehst, zum Training, zur Musikprobe oder zum Eisessen in die Stadt fährst – die Bus Flat macht‘s möglich, am Nachmittag, an Wochenenden und auch in den Ferien!

Wer darf die Bus Flat nutzen?

Einerseits SchülerInnen, BerufsschülerInnen und Azubis, die den Linienbus für den Schulweg nutzen (Wochen- oder Monatskarte). Und andererseits SchülerInnen, die keine Wochen- oder Monatskarte haben und deshalb mit dem freigestellten Schülerverkehr* befördert werden - mit der Voraussetzung, dass du die blaue Berechtigungskarte hast, die von der Schule ausgestellt wird.

Außerdem musst du im Landkreis Bad Kissingen wohnen.

Und was ist die SchülerFreizeitKarte?

Auch wenn du keinen Bus auf dem Schulweg nutzt, kannst du die Vorteile der Bus Flat für die Freizeit und die Ferien nutzen. In diesem Fall kaufst du die sogenannte SchülerFreizeitKarte für nur 7,50 € pro Monat. Es gibt sie gegen Vorlage des Schülerausweises beim Busfahrer. Die Karte gilt an Schultagen ab 14 Uhr, in den Ferien, an Wochenenden und Feiertagen ganztägig.

Wo genau gilt die Bus Flat?

Du kannst das gesamte Linienbusnetz im Landkreis sowie im Stadtverkehr Bad Kissingen nutzen. Außerdem gilt die Bus Flat auch komplett für den Sinntalbus (Linie 8057) und den Kreuzberg-Shuttle (8240). Die Bus Flat ist nicht für Bahnfahrten gültig.

Wie lange gilt die Bus Flat?

Die Gültigkeit ist an deine Schülermonats-, Schülerwochen- oder Berechtigungskarte bzw. an die SchülerFreizeitKarte gekoppelt. Du zeigst im Bus einfach deine Fahrkarte vor. Bei der Schülermonatskarte ist die Wertmarke „Juli“ auch in den Sommerferien und bis zum Schuljahresbeginn gültig.

*Unter freigestelltem Schülerverkehr versteht man die Beförderung von SchülerInnen – außerhalb des öffentlichen Linienverkehrs – zum/vom Unterricht. Die Beförderung der SchülerInnen erfolgt dabei auf der Basis eines Vertrages zwischen dem Schulträger (in der Regel Städte und Gemeinden) und dem mit der Schülerbeförderung beauftragten Verkehrsunternehmen. Im Gegensatz zur Beförderung im öffentlichen Linienverkehr erhalten die SchülerInnen keine Fahrscheine. Auch können nur die SchülerInnen des Schulträgers in diesen Bussen befördert werden.

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Faltblatt zur Schüler Bus Flatrate